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Allgemeine Kurs- und Geschäftsbedingungen der Fahrschule «Thömus Fahrschule»

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

Der Fahrlehrer gestaltet den Unterricht nach den neusten Erkenntnissen, um die Fahrschüler möglichst effizient auf die Führerprüfung und auf die Zeit als selbstständiger Verkehrsteilnehmer vorzubereiten. Er dokumentiert die gehaltenen Lektionen transparent. Vor jeder Lektion erklärt er die Lernziele und den Ablauf der Fahrlektion. Nach gehaltener Lerneinheit wird diese gemeinsam reflektiert und der Fahrschüler erhält eine Rückmeldung.

 

Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich. Meldet sich der Fahrschüler mindestens 48 Stunden vor Lektionsbeginn ab, wird die Lektion nicht verrechnet. Meldet er sich mindestens 24 Stunden vorher ab, wird die Hälfte der Lektion verrechnet. Bei kurzfristigeren Absagen wird die volle Lektion verrechnet.

 

Fahrlehrer und Fahrschüler treffen, sofern verkehrsbedingt möglich, pünktlich am vereinbarten Ort ein. Verspätungen seitens der Fahrschule werden nachgeholt. Verspätungen seitens des Fahrschülers verfallen und können nicht nachgeholt werden. Beide Parteien sind gebeten, mindestens 15 Minuten am Treffpunkt zu warten, sofern sie keine Mitteilung per Telefonanruf oder SMS erhalten.

 

Sollte der Fahrschüler einen anderen als den vereinbarten Treffpunkt wünschen, fallen die Anfahrtskosten zulasten des Fahrschülers. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.

 

Für die Lernfahrten sind geeignete Schuhe und Kleidung zu tragen. Absatzschuhe, Adiletten, Bergschuhe, Flipflops, schmutzige Arbeitskleidung oder Ähnliches sind ungeeignet. Im Extremfall kann der Fahrlehrer die Fahrlektion absagen. Dabei entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Wiederholung der Fahrlektion.

 

Der Fahrschüler verpflichtet sich, bei Antritt der Lektion nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss und fahrtauglich zu sein. Der Fahrlehrer behält sich bei Zuwiderhandlung das Recht vor, die Fahrstunde abzusagen. Die Lektion wird mit dem ganzen Betrag verrechnet.

 

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den Fahrschüler.

 

Die Fahrlektionen sind rein netto und müssen im Voraus bezahlt werden (Barzahlung). Abonnemente werden im Voraus bezahlt, die Lektionen einzeln abgebucht.

 

Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum verrechnet. Für jede Mahnung wird dem Fahrschüler CHF 20.- in Rechnung gestellt.

 

Die im Voraus bezahlten Abonnemente müssen innert 2 Jahren ab Ausstellungsdatum bezogen werden, andernfalls werden diese verfallen.

 

Nicht verwendete Fahrstunden werden zurückerstattet, wobei die bereits bezogenen Fahrlektionen zum Einzelpreis verrechnet werden. Gutscheine werden nicht zurückerstattet.

 

Der Preis einer Fahrlektion ist für Unterricht mit dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule oder einem privaten Fahrzeug des Fahrschülers identisch.

 

Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Andernfalls behält sich die Fahrschule das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen.

 

Über den Prüfungstermin entscheidet der Fahrlehrer in Absprache mit dem Fahrschüler. Ob die Prüfung definitiv angetreten wird, entscheidet der Fahrlehrer. Er kann auch ohne das Einverständnis des Fahrschülers die Prüfung verschieben, falls bei der Prüfung mit einem negativen Ergebnis gerechnet werden muss. Vereinbarungen von Prüfungsterminen beim zuständigen Strassenverkehrsamt des Kantons seitens des Fahrschülers bedürfen der Absprache mit dem Fahrlehrer.

 

Sollte der Fahrschüler einen anderen als den vereinbarten Treffpunkt wünschen, fallen die Anfahrtskosten zulasten des Fahrschülers. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.

 

Pauschal wird bei Antritt der Ausbildung ein Administrativbetrag von CHF 60.- erhoben, der für höchstens zwei Jahre gilt. Ist die Ausbildung bis dahin noch nicht beendet, wird die Pauschale erneut erhoben.

 

Die Fahrschule behält sich das Recht vor, angekündigte Preisänderungen vorzunehmen.

 

Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während der Fahrlektion stets mitzubringen und dem Fahrlehrer unaufgefordert vorzuweisen.

 

Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule umgehend zu melden.

 

Wir dem Fahrschüler der Lernfahrausweis entzogen, so hat er die Fahrschule unverzüglich zu informieren.

 

Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des Fahrschülers erhoben werden, gehen zu Lasten des Schülers.

 

Der Fahrschüler geht mit dem Fahrzeug und den Einrichtungen sorgfältig um. Absichtlich herbeigeführte Schäden werden dem Fahrschüler in Rechnung gestellt.

 

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

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